
Neues Mandanten-Rundschreiben November 2025 steht bereit
29. Oktober 2025
Beratungsnewsletter Dezember 2025
1. Dezember 2025Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
die Versorgungswerkrente ist für alle Freiberufler ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Deshalb sollte man sich immer zum Ende des Jahres damit beschäftigen, ob neben den laufenden monatlichen Beiträgen noch zusätzlich eine Einmalzahlung zum Jahresende geleistet werden soll.
Die wichtigste Überlegung für die Frage der freiwilligen Zuzahlung lautet: Wie breit habe ich meine Altersvorsorgebausteine bereits gestreut? Baue ich den einen Baustein immer noch weiter auf oder bin ich bereits so weit diversifiziert, dass hier eine gute Chance liegt etwas Sinnvolles zu unternehmen, um eine Altersvorsorge-Lücke zu schließen?
Falls Sie unsicher sind, wie Ihre bestehenden Altersvorsorgebausteine sich später auf Ihre finanzielle Situation auswirken, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Falls Sie prüfen möchten, ob eine freiwillige Zuzahlung finanziell sinnvoll ist, stellen viele Versorgungswerke mittlerweile Online-Simulationsrechner bereit. Diese zeigen Ihnen anschaulich, wie sich eine Zuzahlung auf Ihre Rentenansprüche auswirkt.
Beispiele:
Für Mitglieder der nordrheinische Ärzteversorgung: https://rente.naev.de/
Für Mitglieder der sächsischen Ärzteversorgung: https://www.saev.de/e-service/ruhegeldsimulation.html
Die Zuzahlung lässt sich grundsätzlich als eine Art Wette auf ein langes Leben betrachten. Wenn Sie eine grobe Einschätzung vornehmen möchten, ob sich eine Zuzahlung lohnen könnte, empfiehlt sich die Anwendung einer Faustformel.
Diese Formel beschreibt eine einfache Berechnung, um herauszufinden, wie viele Jahre nach Renteneintritt man voraussichtlich leben muss, um durch eine monatliche Rentenerhöhung einen zuvor geleisteten Zuzahlungsbetrag wieder finanziell auszugleichen. Sie lautet:
Zuzahlungsbetrag ÷ (monatliche Rentenerhöhung × 12) = Jahre + Alter bei Renteneintritt = Amortisationsalter
Dies ist eine vereinfachte Berechnung, die nicht berücksichtigt:
- Verzinsung des Zuzahlungsbetrags,
- Inflation oder Kaufkraftverlust,
- Steuerliche Auswirkungen.
Dieses Amortisationsalter können Sie in Relation zur statistischen Lebenserwartung (Männer: ca. 83 Jahre / Frauen ca. 86 Jahre) stellen, oder ermitteln Sie für sich einen individuellen Wert unter www.wie-alt-werde-ich.de
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Höchstbetrag für die steuerliche Abzugsfähigkeit in 2025:
Ledige: Euro 29.344
Verheiratete: Euro 58.688 (gemeinsamer Höchstbetrag)
Falls Sie weitere Informationen oder eine konkrete Berechnung benötigen, lassen Sie es uns wissen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr CURATOR-Team


