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5. Mai 2026Außergewöhnliche Belastungen – Was ist steuerlich absetzbar?
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
regelmäßig stellt sich die Frage, welche Aufwendungen von der Steuererklärung abgesetzt werden können. Häufig ist bekannt, dass sich Versicherungsbeiträge, Spenden und Kinderbetreuungskosten steuerlich auswirken. Daneben sind auch unter bestimmten Umständen zwangsläufige Kosten steuerlich abziehbar, wenn Sie als außergewöhnlich einzuordnen sind. Doch was genau verbirgt sich im Einzelnen dahinter? Was kann angegeben werden? Und wie wirken sich die Kosten aus?
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die höher sind als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger (gleiche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleicher Familienstand). Solche Aufwendungen können auf Antrag die Einkommensteuer mindern, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.
Voraussetzungen
- Die Aufwendungen müssen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen, d. h. er kann sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen.
- Die Aufwendungen müssen notwendig und angemessen sein.
- Sie dürfen nicht zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören.
Typische Beispiele für außergewöhnliche Belastungen
- Krankheitskosten, die durch ärztliche Verordnung oder amtsärztliches Gutachten nachgewiesen werden müssen, z.B.:
- Aufwendungen für ärztliche Behandlung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel (z.B. Brillen, Gehhilfen, Treppenlift),
- Fahrtkosten bspw. in Form einer Kilometeraufstellung und Parkgebühren für das eigene Kfz, wenn Sie im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung stehen,
- Kosten für eine Heilkur, psychotherapeutische und physiotherapeutische Behandlung,
- Kosten für die Zahnbehandlung – und den Zahnersatz,
- Kosten der Zuzahlung für den Krankenhausaufenthalt,
- Kosten für Pflege und Betreuung von Angehörigen, insbesondere bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit,
- Kosten für einen Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung oder einen ambulanten Pflegedienst,
- Aufwendungen wegen eigener Behinderung; alternativ kann der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG geltend gemacht werden,
- Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltspflichtige Personen (i.d.R. eigene Eltern oder Kinder ab dem 25. Lebensjahr), sofern diese mittellos sind
Wichtig!
Zahlung müssen von Konto zu Konto fließen. Barzahlungen sind nicht berücksichtigungsfähig.
Mittellosigkeit bedeutet:
Eigenes Vermögen kleiner Euro 15.500. - Pauschbetrag für auswärtig untergebrachte Kinder im steuerlichen Sinne, die sich in Ausbildung befinden.
Abzugsbeschränkungen bei Krankheitskosten
- Es wird bei den meisten o.g. Kosten nur der Teil der Aufwendungen berücksichtigt, der die sog. zumutbare Belastung übersteigt. Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Nur der diesen Eigenanteil übersteigende Betrag kann steuermindernd berücksichtigt werden.
- Übliche Kosten der Lebensführung sind nicht abziehbar, da sie bereits durch den Grundfreibetrag abgegolten sind, z.B. Diätverpflegung oder Prozesskosten, wenn sie nicht für die Existenzgrundlage notwendig sind.
Nachweis und Verfahren
- Für Krankheitskosten (z.B. Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte) genügen Belege wie Rechnungen und Kassenquittungen nebst ärztlicher Verordnung (i.d.R. ein Rezept). Für bestimmte Maßnahmen – insb. Kuren, wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden sowie psychotherapeutische Behandlungen ohne Kassenzulassung – ist hingegen ein vor Beginn der Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes erforderlich.
Achtung!
Seit 2025 müssen selbst Quittungen der Apotheke den Namen des Empfängers beinhalten. - Nachweis der Fahrtkosten z.B. durch eine Kilometeraufstellung, Taxirechnungen oder Parkquittungen.
- Für behinderungsbedingte Fahrtkosten gelten spezielle Nachweisregeln.
- Bei Unterhaltsleistungen sind die Nachweise zu erbringen, dass die unterhaltene Person tatsächlich mittellos ist und über geringe eigene Einkünfte verfügt, insbesondere bei im Ausland ansässigen Personen.
Vorlage beim Steuerberater
Rechnungen und Überweisungsträger sind im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung vorzulegen und bis zur Festsetzungsfrist des Steuerbescheides (in der Regel vier Jahre) aufzubewahren.
Deshalb reichen Sie auch die Nachweise über einen eventuellen Behinderungsgrad und die Bescheinigung über einen festgestellten Pflegegrad bei Ihrer Steuererklärung ein.
Diese Information bietet einen ersten Überblick. Für konkrete Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr CURATOR-Team
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