
Beratungsnewsletter November 2025
1. November 2025
Neues Mandanten-Rundschreiben Dezember 2025 steht bereit
3. Dezember 2025Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
als Arzt oder Zahnarzt sind Sie in der Regel Einnahmen-Überschuss-Rechner, was bedeutet, dass Sie Ihre Einnahmen in der Regel in dem Jahr versteuern, in dem sie Ihnen tatsächlich zufließen – unabhängig davon, wann Sie diese erwirtschaftet haben.
Als Praxisausgaben können Sie grundsätzlich die Kosten geltend machen, die Sie in 2025 bezahlen. Um Ihren Gewinn für 2025 gezielt zu beeinflussen, haben Sie u.a. folgende Gestaltungsmöglichkeiten:
- Schreiben Sie Rechnungen, die nicht über KV/KZV laufen, zu einem Zeitpunkt, der einen Zahlungseingang erst in 2026 bewirkt.
- Oder Sie bezahlen Rechnungen bereits in 2025, auch wenn diese erst 2026 fällig sind.
- Ebenso können Materialbestellungen noch vor dem Jahreswechsel vorgenommen und bezahlt werden.
Beachten Sie dabei allerdings die 10-Tages-Regel des § 11 EStG:
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (Einnahmen / Ausgaben) werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn der Zahlungszeitpunkt in einem Zeitraum von 10 Tagen rund um den Jahreswechsel liegt.
Das bedeutet:
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen sollten frühestens ab dem 11. Januar 2026 zufließen.
- Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben müssen bis spätestens 20. Dezember 2025 bezahlt sein.
Benötigen Sie dazu Beratung oder eine Berechnung wie sich die Zahlungen tatsächlich für Sie auswirken? Dann sprechen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr CURATOR-Team


